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Seit kurzem bieten wir auch Luftaufnahmen und Image-Videos an.
Sie wünschen sich eine Aufnahme Ihres Hauses, Ihres Anwesens oder Ihrer Firma? Früher war so eine Aufnahme nur mit erheblichem Aufwand und sehr kostspielig möglich. Man musste eine Firma für Luftaufnahmen beauftragen und ein Helikopter oder Flugzeug überflog Ihr Objekt im Tiefflug. Teure Genehmigungen, die Miete des Luftfahrzeugs plus Fotograf etc. machten die Aufnahmen zu einem sehr kostspieligen Unterfangen. Heutzutage geht das viel günstiger und einfacher mit einem sogenannten UAV (unmanned aerial vehicle), UAS (unmanned aerial system) oder kurz „Drohne“ genannt.
Jedoch ist auch hier einiges zu beachten:
Zum Einen ist es zwar möglich, immer und überall mit einer Drohne zu fliegen, aber da es sich hier um ein Fluggerät handelt, ist man an besondere Erfordernisse und Regeln gebunden. Flüge innerhalb Ortschaften sind genehmigungspflichtig, genauso wie auch gewerbliche Flüge. Zudem muss der sogenannte Steuerer über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die eventuelle Schäden abdeckt. Zum Anderen sollte gewährleistet sein, dass die Privatsphäre der Nachbarn oder umstehenden Gebäuden nicht gefährdet wird.
Wir bieten:
Unsere Aufnahmen erhalten Sie in der Größe 12 Megapixel oder Filmaufnahmen bis 4K. Wir kümmern uns um die Genehmigungen und alles Weitere. Wir bearbeiten Ihre Aufnahmen auf Wunsch auch nachträglich, um individuelle Sicherheitsmerkmale zu entfernen und die Privatsphäre zu wahren. Gerne erstellen wir Ihnen einen Image-Film mit Ihrem Firmenlogo, welchen Sie für Ihre Werbung nutzen können. Eine Unterlegung mit Ihrer persönlicher Firmenmelodie oder Geräuschen ist mittels Bildbearbeitung möglich. Während der Aufnahmen können Sie auf Wunsch schon live zusehen und so Einfluss auf die Aufnahmen nehmen.
Unsere Drohnen-Steuerer sind ausgebildet und versichert. Ebenso liegt eine allgemeine Aufstiegsgenehmigung für unsere Steuerer vor. Somit ist gewährleistet, dass wir die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Unsere im Drohnen im Einsatz sind sehr leise (58dB auf 25m).
Bitte beachten Sie, dass die Beauftragung für Außenaufnahmen innerhalb geschlossener Ortschaften mindestens 2 Wochen im Voraus erfolgen muss, weil die Aufstiegserlaubnis beim zuständigen Landratsamt beantragt werden muss. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
Hier ein kleines Beispiel aus einem Ausflug in den Kaiserstuhl: